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   RG, 07.12.1934 - III 209/34   

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https://dejure.org/1934,350
RG, 07.12.1934 - III 209/34 (https://dejure.org/1934,350)
RG, Entscheidung vom 07.12.1934 - III 209/34 (https://dejure.org/1934,350)
RG, Entscheidung vom 07. Dezember 1934 - III 209/34 (https://dejure.org/1934,350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Sind thüringische Gesetze revisibele Rechtsnormen? 2. Ist das Feststellungsverfahren nach § 133 des thüringischen Staatsbeamtengesetzes nur zulässig für Schadensersatzansprüche gegen Beamte wegen Amtspflichtverletzung oder auch wegen anderer gegen Beamte gerichteter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 146, 194
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Der erkennende Senat hat darüber hinaus in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 146, 194, 204 ff.; RG ZBR 8, 148, 149) bereits entschieden, daß dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten kein Anspruch auf Herausgabe des von diesem erlangten Bestechungslohns zusteht (BGHSt 30, 46, 48; vgl. für Angestellte im öffentlichen Dienst auch BGH wistra 1999, 464; a.A. VGH München ZBR 1993, 29, 30 und Kathke in Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder 5. Aufl. 28. Lfg. § 76 NWLBG Rdn. 65).
  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

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  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Dies ist, soweit es sich um Beamte handelt, anerkannten Rechts (RGZ 146, 194, 204 ff.; RG ZBR 8, 148; Fischbach, BBG 3. Aufl. § 70 Anm. II 5 Fußn. 4).
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 27.64

    Alternatives Vorgehen zum Erstattungsbeschluss - Fehlen des

    Die vom Verwaltungsgericht herangezogene Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 146, 194 [201 f.]) sei nicht einschlägig; sie gehe auf die Frage des Rechtsschutzbedürfnisses nicht ein.

    Dies beruhte vor allem darauf, daß den damals für Erstattungsansprüche zuständigen Zivilgerichten die rechtliche Überprüfung von Verwaltungsmaßnahmen - abgesehen von der Prüfung des ihnen zugrunde liegenden materiellrechtlichen Leistungsanspruchs - entzogen war (vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 7. Dezember 1934 - III 209/34 - [RGZ 146, 194, 201]).

  • BGH, 07.01.1963 - VIII ZR 149/61
    Das Reichsgericht hat in den Urteilen RGZ 146, 194 und JW 1937, 2516 angenommen, daß der Geschäftsherr keinen Anspruch aus dem § 667 BGB auf die seinem Angestellten genährten "Schmiergelder" habe, wenn deren Verfall gemäß den §§ 335 StGB oder 12 Abs. 3 UWG angeordnet werden könne.

    In den angeführten Urteilen RGZ 146, 194 und JW 1937, 2516 hat es dann den Vorrang des Staates eindeutig betont.

  • OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 12 U 170/89

    Hausverwaltung durch Rechtsanwalt; Vergabe von Renovierungsarbeiten; Vereinbarung

    Nun macht zwar nicht jeder Standesverstoß eines an eine Standesordnung gebundenen Vertragsteils, wie es die Kläger als Rechtsanwälte sind, dieses Rechtsgeschäft sittenwidrig (st. Rspr. vgl. RGZ 83, 114; 144, 245; 146, 194; BGHZ 60, 33, s. auch Palandt-Heinrichs, BGB , 49. Aufl. 1990, § 138 Anm. 5 r).
  • OLG Köln, 21.04.2005 - 18 U 179/03

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem eine Geschäftsbesorgung beinhaltenden

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  • BAG, 25.06.1968 - 1 AZR 415/67

    Vereinbarkeit mit Grundgesetz - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Erlaß

    Umfang zu prüfen (Hinweis auf BGHZ l8, 122 [l25 ff.])" Das bezieht sich aber nur auf die Formalien des Verfahrens, nicht auch auf seine Voraussetzungen, Zwar haben der Bundesgerichtshof aaO= und das Reichsgericht, soweit es sich um Beamte handelt, letztei"es für die Zeit vor Geltung des ErstattG (1934: RGZ 146, 194 [2ol]j 1935: 149, 282 [283]; 1936s JW 36, 2985), die Schaden ersatzvorschriften gegen Bedienstete ausdehnend aus gelegt, Das Reichsarbeitsgericht hat im Jahre 1941 diese Rechtsprechung für das Erstattungsverfahren gegen Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dien stes bestätigt (RAG 25, 219).
  • BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63

    Verurteilung wegen Untreue; Verurteilung wegen unterlassener

    Unter den Begriff des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten fallen auch für den Beauftragten persönlich bestimmte Vorteile, die ihm aus irgendeinem mit der Geschäftsbesorgung innerlich zusammenhängenden Grund zugewendet worden sind und die die Besorgnis zu rechtfertigen geeignet sind, der Geschäftsführer könne durch sie veranlaßt werden, die Belange des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung hin gewissenhaft zu berücksichtigen, wie z. B. Sonderprovisionen, Vermittlungsgebühren, Bestechungsgelder (RGZ 99, 31, 33; 146, 194, 205; 154, 309, 314; 164, 98; BGHZ 39, 1 = NJW 1963, 649; im Ergebnis ebenso BAG, NJW 1961, 2036).
  • BGH, 11.07.1955 - III ZR 276/53

    Klagefrist gegenüber Erstattungsbeschluß

    Denn es wäre nicht zu verstehen, daß der Erstattungsbeschluß aufgehoben werden müsste, weil zwar ein Fehlbestand im Sinne des § 1 nicht nachzuweisen ist, der Erstattungspflichtige aber aus anderen Rechtsgründen in Anspruch genommen werden könnte (RAG 25, 219; RGZ 146, 194 [201]; 149, 282 [283]; RG in JW 1936, 2985 Nr. 8; Reuß a.a.O. § 8 Anm. 13 [11/12] S. 298 ff [14], S. 301 [16/17] S. 302 ff; Fischbach in Pfundtner-Neubert Das Neue Deutsche Recht Band V d 9 Anm. 3 zu § 8 ErstG).
  • BGH, 16.05.1962 - V ZR 160/60

    Rechtsmittel

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